Informationen zu Videotherapien durch unsere Praxis
Ist eine Videotherapie in der Logopädie möglich und sinnvoll?
Seit einigen Jahren dürfen niedergelassene Logopäd*innen Behandlungen in Form einer telemedizinischen Leistung (TML) anbieten. TML wird im Folgenden meist Videotherapie genannt.
Auch in unserer Praxis führen wir Videotherapien durch, wenn diese für die Patienten sinnvoll erscheinen. Es kann sein, dass nur einzelne Therapieeinheiten als Videotherapie stattfinden oder aber auch, dass Behandlungsstunden überwiegend in Form von Videotherapien durchgeführt werden, weil z.B. die Voraussetzungen für einen Besuch in der Praxis erschwert sind.
Voraussetzungen für die Videotherapien:
Privatversicherten empfehlen wir die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung abzuklären.
Es gibt klare Vorgaben seitens der gesetzlichen Krankenkassen, damit die Kosten für die TML übernommen werden.
So muss sichergestellt werden, dass die Patient*innen während einer Videotherapie aktiv am Therapieprozess teilnehmen können und auch eine ausreichende Medienkompetenz gegeben ist.
Bei Pflegebedürftigen oder Patient*innen mit Fremdhilfebedarf muss ein persönlicher Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen.
Videotherapie darf bei Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durchgeführt werden, wenn
Welche weiteren Voraussetzungen müssen für Videotherapie gegeben sein?
Für die Videotherapie benötigen Sie folgende technische Ausstattung:
Praktische Durchführung der Videotherapie:
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und wir den Termin zur Videotherapie vereinbart haben, schicken wir einen Link an Ihre Emailadresse. Sie können diesen Link an Ihrem Endgerät öffnen, ohne ein Programm herunterzuladen. Dann kann die Behandlung starten und am Ende der Therapieeinheit wird die wahrgenommene Behandlungsstunde bestätigt.
Arbeitsblätter werden vorab oder im Nachhinein zugeschickt, wenn dieses sinnvoll ist.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.