Informationen zu Verordnungen und zur Kostenübernahme

Wer verordnet Logopädie?

Eine logopädische Therapie erfolgt nach ärztlicher Verordnung (Rezept), die ein Arzt oder eine Ärztin ausstellt.

Hausärzte und Hausärztinnen
Kinderärzte und Kinderärztinnen
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und -Ärztinnen (HNO)
Pädaudiologen und Pädaudiologinnen sowie Phoniater und Phoniaterinnen
Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen
Neurologen und Neurologinnen
Psychiater und Psychiaterinnen

Häufig wird bei Kindern die Verordnung vom Kinderarzt/Kinderärztin oder HNO-Arzt/Ärztinausgestellt. Erwachsene erhalten sie oft vom Hausarzt/Hausärztin, HNO-Arzt/Ärztin oder Neurologen/Neurologin.

Krankenhäuser

Nach einem Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder einer Operation im Kopf-Hals-Bereich, kann das Krankenhaus eine Heilmittelverordnung ausstellen. Diese ist bis zu 12 Kalendertage nach der Entlassung gültig. Die Therapie sollte innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung beginnen, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.

Kosten für die logopädische Therapie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen

Die Kosten für Logopädie werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine Verordnung (Rezept) vorliegt. Bitte beachten Sie, dass Kinder unter 18 Jahren komplett befreit sind, während es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Erwachsene 10 % Kosten + 10 € Rezeptgebühr zahlen, wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt.

https://gesund.bund.de/heilmittel#kostenuebernahme

 

Hinweise zur Zuzahlungsbefreiung finden Sie hier:

https://gesund.bund.de/zuzahlungen-und-zuzahlungsbefreiung#zuzahlungen

https://gesund.bund.de/zuzahlungen-und-zuzahlungsbefreiung#beantragung-der-befreiung

Kosten für die logopädische Therapie bei Privatpatienten, Beihilfeversicherten und Selbstzahlern

Die Kosten klären wir mit den Patienten und Patientinnen zu Beginn der Behandlung, wir schließen einen Behandlungsvertrag ab. Uns ist Nachvollziehbarkeit der Abrechnung wichtig.

Privatversicherungen sind individuell unterschiedlich gestaltet. Wir empfehlen dieKostenübernahme mit der privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls der Beihilfestelle zu klären.

Bei Beihilfepatienten und -patientinnen richten wir uns nach den aktuellen beihilfefähigen Höchstbeiträgen, diese liegen weit unter den üblichen Steigerungssätzen für Privatpatienten.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/heilbehandlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

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